Für den Kartenverkauf und den Theaterbesuch gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Theater Olpketals (T.O.), die im Internet sowie an der Theaterkasse einzusehen sind.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lauten wie folgt:
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem T.O. und seinen Besuchern und sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen ihnen.
2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Veranstaltungen des T.O., als auch für Kooperationsveranstaltungen mit Dritten.
3. Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die Eintrittskarten des T.O. und der angeschlossenen Vorverkaufsstellen.
4. Die Plätze im Theatersaal des T.O. sind nicht nummeriert. Der Einlass bei freier Platzwahl beginnt ca. 30 Min. vor der Vorstellung.
5. Während des Einlasses ist den Aufforderungen des Personals des T.O. Folge zu leisten (z. B. Aufrutschen auf angrenzende Plätze). Für später eintreffende Gäste werden dadurch leichter erreichbare Plätze geschaffen, um die Störung einer laufenden Vorstellung im Interesse aller Anwesenden so gering wie möglich zu halten.
6. Schadensersatzansprüche bestehen nicht, wenn aufgrund nicht rechtzeitigen Erscheinens zum Einlass – gleich aus welchem Grunde – nur noch Einzelplätze durch Personal des T.O. zugewiesen werden können.
7. Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler nicht oder erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z.B. Vorstellungs- oder Beifallspausen) in den Zuschauerraum eingelassen werden.
8. Für die Veranstaltungen des T.O. gelten unterschiedliche Kartenpreise, abhängig von Wochentag und Aufführung.
9. Bei bestimmten Veranstaltungen (z.B. Gastspielen, Premieren, Sonderkonzerten, Benefiz-Veranstaltungen, Gala-Vorstellungen etc.) gelten ggf. Sonderpreise.
10. Die Eintrittspreise im T.O. werden veranstaltungsbezogen individuell festgelegt. Das gilt auch für die Preise der Fremdveranstalter.
11. Bei Veranstaltungen Dritter in den Räumen des T.O. werden die Eintrittspreise und Regularien des Vorverkaufs vom jeweiligen Veranstalter festgelegt.
12. Das T.O. haftet den Besuchern gegenüber nicht für Leistungen und Preise von Reiseveranstaltern oder anderen Kartenanbietern.
13. Alle Eintrittskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Bei Besetzungsänderungen besteht kein Anspruch des Besuchers auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn die Mitwirkung eines bestimmten Künstlers unverzichtbarer Bestandteil der Aufführung ist und als solcher in den Veröffentlichungen des T.O. angekündigt wurde (z.B. „Ein Abend mit…“).
14. Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Anspruch des Besuchers auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn die Anfangzeit um mehr als zwei Stunden nach hinten verschoben oder die Anfangszeit vorverlegt wurde und der Besucher keine Möglichkeit hatte, von der Vorverlegung Kenntnis zu nehmen.
15. Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Schadensersatzanspruch wegen Verkehrsverbindungen, die nicht genutzt werden konnten.
16. Schadensersatzansprüche aufgrund nicht rechtzeitigen Erreichens der Vorstellung – gleich aus welchem Grunde – bestehen nicht.
17. Bei Vorstellungsabbruch in der ersten Vorstellungshälfte hat der Besucher Anspruch auf Erstattung des bezahlten Kartenpreises. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.
18. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes wegen Vorstellungsabbruchs kann nur innerhalb von 14 Tagen nach der abgebrochenen oder ausgefallenen Vorstellung durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarte geltend gemacht werden.
19. Muss das T.O. aus unvorhergesehenen Gründen eine andere Vorstellung als die angekündigte spielen, werden die vorher gekauften Eintrittskarten bis zum Vorstellungsbeginn gegen Erstattung des Kassenpreises zurückgenommen. Weitere Aufwendungen des Besuchers werden nicht erstattet.
20. Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, u.ä.) aus, wird der Kassenpreis nicht erstattet.
21. Fällt eine Veranstaltung wegen eines Streiks aus, wird der Kassenpreis nicht erstattet.
22. Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten durch Dritte in den Räumlichkeiten des T.O. ist nicht erlaubt.
23. Jedwede kommerzielle Tätigkeit in den Räumen des T.O. bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des T.O.
24. Das T.O. ist berechtigt, die durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Eintrittskarten bekannten personenbezogenen Daten für interne Zwecke zu speichern. Die Daten werden gelöscht, wenn hierzu eine Verpflichtung besteht, insbesondere, wenn die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben sind, nicht mehr benötigt werden und keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde kann der Datenverarbeitung zu dem in Ziffer 24 genannten Zweck jederzeit gegenüber dem T.O. widersprechen. Dem Kunden steht unabhängig davon ein Widerrufsrecht nach Art. 14 Abs. 2 c) i.V.m. Art. 21 DSGVO gegen die Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO zu.
25. Für Angaben auf Plakaten und in den Publikationen des T.O. wird keine Gewähr übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.
26. Das T.O. übernimmt keine Haftung für die Garderobe seiner Gäste. Die Aufbewahrung geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers.
27. Gegenstände jeder Art, die in den Räumen des T.O. gefunden werden, müssen beim Personal des T.O. oder anderen vom T.O. beauftragten Personen abgegeben werden.
28. Der Verlust von Gegenständen ist dem Personal des T.O. oder anderen vom T.O. beauftragten Personen unverzüglich mitzuteilen.
29. Personen, die unerlaubter Weise Fotoaufnahmen, Bild- und/oder Tonaufnahmen von Aufführungen machen, dürfen vom T.O. oder von ihm beauftragten Personen unverzüglich des Hauses verwiesen werden.
30. Es besteht im Fall der Verweisung aus dem Hause wegen unzulässiger Aufnahmen kein Anspruch auf Schadensersatz seitens der verwiesenen Person hinsichtlich des Eintrittsgeldes oder anderer Kosten im Zusammenhang mit der Vorstellung.
31. Das T.O. behält sich das Recht vor, Filme und Tonbänder mit unzulässigen Aufnahmen zu konfiszieren und die betreffenden Aufnahmen darauf zu löschen. Das T.O. gibt die entsprechenden Filme und Tonbänder anschließend an die Person zurück, von der sie konfisziert wurden.
32. Es besteht im Fall der Konfiszierung von Filmen und Tonbändern wegen unerlaubter Aufnahmen und Löschung der entsprechenden Aufnahmen kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Beschädigung anderer auf dem Bild- oder Tonträger befindlichen Aufnahmen.
33. Bei Fernsehaufzeichnungen oder Filmaufnahmen ist der Besucher damit einverstanden, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen.
34. Die Haftung des T.O. ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
35. Das T.O. übt das Hausrecht aus und ist bei Störungen berechtigt, Störer des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen des Hausrechtes zu ergreifen.
36. Alkoholisierten oder unter Drogen stehenden Personen wird der Zutritt zum Theater verwehrt. Dem T.O. steht es frei, bei Verunreinigungen oder Vandalismus durch z.B. alkoholisierte Gäste dem Verursacher eine nach Ermessen der diensthabenden Abendspielleitung des T.O. festgelegte Sonderreinigungs-/ Entschädigungsgebühr in Rechnung zu stellen.
37. Bei Gruppengästen, die eine Abrechnung des Getränkeverzehrs per „Sammelrechnung“ gewählt haben, muss das T.O. über ggf. anwesende Minderjährige in Kenntnis gesetzt werden.
38. Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Besucher das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Die Anweisungen des T.O.-Personals oder anderer Personen, die vom T.O. beauftragt sind, sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen.
39. Diese Geschäftsbedingungen treten zum 06.04.2019 in Kraft.
Dortmund, 05.04.2019
Bitte beachten Sie folgenden Auszug aus unserer Rückgabebelehrung:
Eintrittskarten können nach dem Kauf nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden, auch nicht im Fall von Umbesetzungen oder höherer Gewalt (Witterung, Verkehrsverbindungen, Krankheit o.ä.). Für verloren gegangene oder verfallene Karten sowie verspätetes Eintreffen von BesucherInnen kann ebenfalls kein Ersatz geleistet werden. Gekaufte Karten können nur bei Vorstellungsänderungen oder Ausfall ausschließlich an der jeweiligen Vorverkaufsstelle zurückgenommen oder umgetauscht werden.
Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Dies bedeutet, soweit das T.O. Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht.
Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch T.O. bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.